Der Helfersprecher

Der Helfersprecher ist der Ansprechpartner für den Ortsbeauftragten im Vorfeld von Entscheidungen, Maßnahmen und Aktionen.

  • Er vertritt die Belange der Helferinnen und Helfer in THW-bezogenenGremien, insbesondere in den Vorständen der örtlichen Helfervereinigung e.V.
  • Er wirkt mit bei grundsätzlichen, die ehrenamtlichen Belange betreffenden, Angelegenheiten des Ortsverbandes bei der Abberufung von Ortsbeauftragten sowie der Berufung und Abberufung von stellvertretenden Ortsbeauftragten, Einheitsführern, Unterführern und Jugendbetreuern bei der Entlassung eines Helfers/ einer Helferin ohne dessen/deren Antrag der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern/ Helferinnen untereinander oder mit dem Ortsbeauftragten auf Antrag enes Betroffenen oder in Eigeninitiative inAbsprache mit dem/der Ortsbeauftragten.
  • Er kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem Ortsbeauftragten abzustimmen.Im Arbeitsschutzausschuss des Ortsverbandeswirkt der Helfersprecher beratend mit. Gemeinsam mit dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern wirkt der Helfersprecher bei der Verteilung der Mehraufwandsentschädigung (MAE) mit.
  • Der Helfersprecher wirkt im Ortsausschuss an der Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Ortsverbandes mit. Das Auftreten in der Öffentlichkeit hat stets der Förderung des Ansehens des THW zu dienen.
  • Bei Veranstaltungen vertritt der Helfersprecher das Ehrenamt des Ortsverbandes.
  • Er hat das Recht auf Information

Helfersprecher


Stellvertretender Helfersprecher